FAQ

Die häufigsten Fragen zur Fischerprüfung:

  • Gelten im Saarland abgelegte Fischereischeinprüfungen und erworbene Fischereischeine in Baden-Württemberg?

    §14 Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg
    (4) Außerhalb des Landes Baden-Württemberg abgelegte Prüfungen nach Absatz 2 Nr. 4 gelten nur bei Personen als Sachkundenachweis, die zum Zeitpunkt der Prüfung keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hatten. Die Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.

  • Welche Gesetze und Vorschriften gibt es in anderen Bundesländern?
    Sie finden Hinweise zu allen Landesfischereigesetzen und den meisten Verordnungen im Fischereiportal des Bundes. www.portal-fischerei.de

  • Wo erhalte ich einen Fischereischein?
    In Baden-Württemberg werden jedes Jahr ca. 150 Kurse durchgeführt, in denen man die notwendige Sachkunde erwerben kann.
    Bei uns mit Prüfung in unserem Vereinsheim. Unsere Kurse finden Sie immer auf unserer Homepage.

  • Wo darf ich fahren und parken?
    Wenn Sie angeln gehen und nicht sicher sind, wo Sie parken oder ans Wasser fahren dürfen, schauen Sie einfach unter diesem Link, ob Ihr Angelplatz in einem Schutzgebiet liegt.
    In der Regel dürfen Sie in Schutzgebieten nicht fahren und parken.
    Schutzgebiete

  • Wo darf ich Bootsfahren? Auch mit Elektromotor?
    Bootsfahren mit Fremdantrieb ist auf allen nichtschiffbaren Gewässern in Baden-Württemberg verboten (Gesetz).
    Schiffbare Gewässer sind: der Bodensee, der Rhein, der Neckar. Auf allen anderen Gewässern ist Bootsfahren mit Fremdantrieb nur mit Sondergenehmigungen erlaubt.
    Tipp: Auf jeden Fall vorher bei den örtlichen Polizeidienststellen fragen.

  • Dürfen Kinder angeln?
    Kinder dürfen in Baden-Württemberg erst ab dem 10. Lebensjahr angeln (Gesetz). Für Kinder und Jugendliche (10 – 16 Jahre) kann ein Jugendfischereischein bei der zuständigen Ortsbehörde beantragt werden. Dazu ist keine Prüfung notwendig.

  • Darf eine Begleitperson auf meinen Erlaubnisschein mitangeln, wenn die Anzahl der erlaubten Angelgeräte nicht überschritten wird?
    In Baden-Württemberg darf laut Gesetz mit maximal 2 Angelruten gefischt werden. Der Erlaubnisschein ist personengebunden. Deshalb darf eine Begleitperson nur mit eigenem Erlaubnisschein angeln.

  • Darf ich beim Angeln am Wasser Zelten?
    Die Gesetzeslage ist nach unserer Kenntnis nicht eindeutig. Sie müssen aber immer damit rechnen, dass Sie von Ordnungskräften aufgefordert werden, Zelte abzubauen. Ein Zelt ist ein Zelt, unabhängig davon ob es einen Zeltboden hat oder nicht.

  • Mit wie vielen Haken darf ich Angeln?
    Eine Angel darf bis zu 3 Haken haben. Dies kann durch Hinweise auf dem Erlaubnisschein (Angelkarte) reduziert sein.
    Mehrfachhaken (Drilling, Zwilling) gelten als einen Haken. Kunstköder wie Wobbler können mehrere Haken haben. Die Gesamtanzahl von 3 darf dadurch nicht überschritten werden.

  • Darf man von Brücken herab fischen?
    Es gibt kein Verbot, von Brücken zu fischen. Natürlich muss sichergestellt sein, dass gefangene Fische angelandet werden können.